Warum
Verkäufer über Wasserschäden aufklären müssen
Immobilienexperte
Thomas Filor aus Magdeburg macht auf die Tatsache aufmerksam, dass beim Verkauf
einer Immobilie stets ehrlich und transparent auf Schäden hingewiesen werden
muss. „Dazu zählen selbstverständlich auch Wasserschäden“, so Filor. Des Weiteren
berichtet er von einem Fall, in dem der Verkäufer verschwiegen hatte, dass
Wasser in den Keller eindringt. Ein Kläger hatte für 390.000 Euro ein
Wohnhaus in Nordrhein-Westfalen erworben, wurde aber im Vorfeld nicht auf die
Wasserschäden im Keller hingewiesen und auch nicht aufs das fortlaufende
Eintreten von Wasser bei Regenfällen. Als der Käufer den mangelhaften Keller
entdeckte und den Verkäufer zur Rede stellte, weigerte dieser sich zunächst ihm
entgegen zu kommen. „Dazu wäre der Käufer allerdings verpflichtet gewesen“,
betont Thomas Filor. Aus diesem Grund wurde der Käufer angeklagt – auch, weil
er bewusst gegenüber dem Käufer gelogen hat. Auf die Frage hin, ob es möglich
sei, Dinge im Keller zu Lagern, hatte der Verkäufer mit „ja“ geantwortet.
„Wichtig zu wissen ist, dass wenn sich ein Käufer auf die zuvor besprochenen
Mängel einlässt, er mit diesen leben muss. Dann kann er nicht im Nachhinein
Anzeige erstatten“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Es
geht also nicht primär darum, dass der Käufer den Mangel gesehen hat, sondern
das die Kenntnisnahme darüber schriftlich fixiert ist.
Nichtsdestotrotz
ist sich die Rechtsprechung im Falle von Altbauten mit feuchten Kellern
uneinig: Werden die Schäden nämlich, wie im oben erklärten Fall, arglistig
verschwiegen, hat der Käufer gute Chancen einer Rückabwicklung des Kaufs. Ist
die Schwere des Mangels aber überschaubar und wurde kommuniziert, kann es
passieren, dass der Verkäufer dem Käufer kaum entgegenkommen muss. „Ein
Verkäufer, der bewusst gelogen hat, verliert auch seinen Haftungsausschluss,
auf den er sich im Normalfall berufen kann“, sagt Thomas Filor
abschließend.