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Donnerstag, 30. März 2017

Thomas Filor: Wenn man allergisch gegen die eigene Immobilie ist

Tipps für Allergiker – auch in der eigenen Immobilie kann man auf bestimmte Dinge allergisch reagieren

„Auch wenn die eigene Immobilie in den meisten Fällen ein absoluter Segen ist, kann sie für Allergiker zum Fluch werden“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Das Heimtückische laut Thomas Filor: Viele Menschen suchen die Ursache bei Beschwerden wie tränenden Augen, einer laufenden Nase oder Atembeschwerden eher bei äußeren Einflüssen und nicht innerhalb der eigenen vier Wände. „Dies können zum Beispiel Chemikalien, Pollen, Haustiere oder unerwünschte Tiere sein“, so Thomas Filor weiter. „Allein im gewöhnlichen Hausstaub befinden sich Allergene wie Hausstaubmilben, Tierhaaren, Schimmelpilzsporen oder Pollen. Dieser Staub sammelt sich auf den Böden, in Gardinen, Textilien wie Teppichen oder Betten“, erklärt Thomas Filor. Zu unterschätzen seien laut Thomas Filor auch nicht die Inhaltsstoffe von Innenraumfarben. Immobilienexperte Filor aus Magdeburg rät Allergikern: „Milbendichte Decken und Bettwäsche sind sehr sinnvoll, da sich Milben gerne von Haaren, Textilfasern, Daunenfedern und Hautschuppen ernähren“. 
Des Weiteren sollte man Pollenschutzgitter an allen Fenster und Türen verwenden. Diese lassen sich ganz beliebig zuschneiden und halten Blütenpollen fern, gegen die besonders viele Menschen allergisch sind. „Allergiker können ihre Immobilie so auch im Frühling und Sommer ohne Bedenken lüften“, so Filor. Wer noch keine Immobilie hat, auf der Suche ist und zu diversen Allergien neigt, sollte sich idealerweise ganz genau die Pflanzen anschauen, die sich auf dem Grundstück befinden. Auch können Menschen auf verschiedene Baustoffe allergisch reagieren: „Dies gilt sowohl für chemische, als auch für Naturmaterialien“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Für den Innenbereich der Immobilie empfiehlt Thomas Filor Allergikern geeignete Putze, wie Lehm- und Kalkputze. „Viele Produkte wurden explizit auf Allergikerfreundlichkeit geprüft. Die Prüfzeichen sind etwa natureplus, vom eco-Institut und TÜV Nord und Blauer Engel sowie das ECARF-Siegel“, sagt Filor abschließend.

Dienstag, 28. März 2017

Thomas Filor: Die richtige Immobilienübertragung

Thomas Filor erklärt, dass ein Immobilienerwerb durch Schenkung oder Erbfall gut durchdacht sein muss. "Hier bietet das deutsche Recht zahlreiche Begünstigungen, jedoch ist eine Steuerbefreiung in zahlreichen Konstellationen so einfach nicht möglich", sagt Filor. "Man steht einem Berg von Paragraphen gegenüber ". Daher empfielt es sich oft, einen Fachmann zu fragen und das Geld in einen solchen zu investieren, um am Ende aber auch mehr davon zu profitieren.

Donnerstag, 23. März 2017

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Neues Energieeffizienzlabel für Heizungen

Was sich mit dem neuen Energieeffizienzlabel für Heizungen ändert – Thomas Filor klärt auf

„Ab dem 1.April 2017 wird es ein neues Energieeffizienzlabel für Heizungen geben“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Bereits seit September 2015 müssen Öl- und Gasheizungen im Handel gekennzeichnet sein, ab nächsten Monat gilt das dann auch für Scheitholz, Pellets, Hackschnitzel und andere feste Brennstoffe“, so Filor. Das Deutsche Pelletinstitut erklärt diese zeitliche Verschiebung der späteren Einführung des Energielabels für Festbrennstoffe mit dem Gesetzgebungsverfahren der EU. Als feste Brennstoffe gelten derzeit Holz, Pellets, Hackschnitzel und Kohle. „Kohle ist aber kontinuierlich rückläufig, da sich heutzutage kaum jemand noch freiwillig eine Kohleheizung zulegen wird“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor. „Da die modernen Heizungen mit erneuerbaren Energien betrieben werden, sind sie sehr beliebt im Eigenheim und haben sehr gute Effizienzklassen“. Voraussichtlich werden Anlagen in die Energieeffizienzklassen A++ bis G eingeteilt. Das Pelletinstitut rechnet bei den meisten Anlagen mit einer Einstufung bei A+, bei Pellet-Brennwertkesseln und bei Holzpelletöfen bei A++. „Neue Öl- und Gasbrennwertkessel besitzen normalerweise die Effizienzklasse A. „Besitzt ihre Immobilie neue Feststoffheizungen ohne Label darf der Schornsteinfeger ab dem 1.April 2017 nichts an der Anlage vornehmen“, betont Immobilienexperte Thomas Filor. 
Unterdessen gelten die Stufen A++ bis G bis zum 26. September 2019, danach A+++ bis D – ältere Feststoffheizungen dürfen weiterhin in Betrieb bleiben. „Das Ziel einer solchen Kennzeichnung besteht darin, mehr Transparenz zu schaffen und die Verbraucher besser beurteilen und vergleichen lassen zu können, welche Geräte energieeffizient sind. Das Problem ist, dass sich die Betriebskosten daran kaum messen lassen, da die Heizkosten von den Preisen des jeweiligen Brennstoffes abhängen“, so Thomas Filor. Des Weiteren sagt das Label leider nichts über die Emissionen von Luftschadstoffen oder die Erhaltung von Grenzwerten aus. „Diese Grenzwerte sollen aber ab 2020 klar durch eine Richtlinie definiert werden“, sagt Thomas Filor abschließend. „Die Information ist auch für Modernisierer und Bauherren interessant, damit sie sich bei der Auswahl einer Heizanlage besser orientieren können“.

Dienstag, 21. März 2017

Thomas Filor aus Magdeburg: Der Frühjahrsputz steht an

„Im Laufe des Winters können sich schwarze Schimmelflecken in ihrer Immobilie gebildet haben. Dies gilt es zu prüfen und beim Frühjahrsputz zu entfernen“, rät Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Für glatte Materialien wie Metall, Keramik, Glas oder lackiertem Holz genügt oft das Verwenden eines Schwammes mit herkömmlichen Haushaltsreiniger. Hingegen sollten poröse Flächen mit einem 70- bis 80-prozentigen Ethylalkohol behandelt werden, im Supermarkt als Brennspiritus erhältlich. „Hat der Schimmel aber bereits Tapeten und Silikonfugen befallen, sollte ein Experte herangezogen werden“, so Filor.

Donnerstag, 16. März 2017

Thomas Filor, Immobilienexperte aus Magdeburg: Gemeinschaftseigentum bei einer Eigentumswohnung beachten

Was eine Eigentumswohnung mit sich bringt

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht in dieser Woche auf einige Fakten zum Thema Eigentumswohnung aufmerksam. „Wer sich für eine Eigentumswohnung entscheidet, der erwirbt auch Anteile am sogenannten Gemeinschaftseigentum. Dazu gehören beispielsweise das Grundstück, das Treppenhaus, aber auch gemeinsame Nutzflächen wie ein eventueller Partykeller, ein Schwimmbad oder Fitnessraum oder eine Waschküche“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor. „Jedem muss bewusst sein, dass Eigentümer für die Pflege und Instandhaltung dieser Räumlichkeiten zuständig sind“, so der Immobilienexperte Filor.  Diese Aussage Filors ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verankert. „Diese Kosten werden nach Miteigentumsanteil auf alle Wohnungseigentümer umgelegt“, erklärt Thomas Filor weiter. „Individuell kann es natürlich zu Abweichungen kommen. Wenn es beispielsweise Parteien gibt, die freiwillig auf den Partyraum verzichten, müssen sie auch nicht dafür zahlen. Wenn man das Konfliktpotential so gering wie möglich halten will, sollte man die Nutzung von Gemeinschaftsräumen vertraglich festhalten oder dies in einer offiziellen Hausordnung fixieren“, rät Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. 
Unterdessen sollte eine entsprechende Hausordnung laut Filor klar festlegen, wer welche Räumlichkeiten zu welchen Uhrzeiten und Bedingungen nutzen darf. „Man könnte sich beispielsweise in Form einer Liste zum Eintragen einigen. Bei Partyräumen sollte jedem bewusst sein, dass hier auch fremde Gäste erlaubt sind – daran sollte sich keiner stören. Hingegen sollten Fitnessräume und Schwimmbad allein aus versicherungstechnischen Gründen stets nur von Bewohnern genutzt werden“, so Thomas Filor weiter. Stehen Modernisierungen der Gemeinschaftsräume an, werden die Kosten auf alle mitnutzenden Bewohner gleichermaßen verteilt. „Wer kein Interesse an einer Modernisierung hat, kann sich legitim aus dem Vorhaben raushalten und muss finanziell auch nichts beisteuern. Allerdings kann dann auch der spätere Zutritt zum neu sanierten Gemeinschaftsraum untersagt werden“, erklärt Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. 

Dienstag, 14. März 2017

Thomas Filor aus Magdeburg: Bahnimmobilien in Sachsen-Anhalt versteigert

In Sachsen-Anhalt wurden mehrere Bahnimmobilien versteigert“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Laut Angaben der Sächsischen Grundstücksauktionen AG haben eine Menge Immobilien bei den jährlichen Frühjahrsversteigerungen den Besitzer gewechselt. So zahlte ein Käufer 15 000 Euro für ein ehemaliges Bahnhofsgelände mit E-Lok-Ausbesserungswerk und Wasserturm. Der Auktionserlös lag bei der Auktion in Leipzig bei rund 3,3 Millionen Euro.

Donnerstag, 9. März 2017

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Vorsicht vor Asbest bei Sanierung

Die Verwendung asbesthaltiger Bauprodukte ist offiziell seit 1993 untersagt. Nichtsdestotrotz versteckt sich der schädliche Stoff noch in vielen Gebäuden. Thomas Filor rät zur Vorsicht.

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg gibt in dieser Woche Tipps, wie man sich während einer Sanierungsmaßnahme vor möglicherweise freigesetzten Asbestfasern schützen kann und möchte Bewusstsein für die Gefahr dieses Stoffes schaffen. „Was Asbest damals so beliebt machte, waren seine positiven Dämmeigenschaften und eine verlässliche Beständigkeit gegen Chemikalien und Temperaturschwankungen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor. In den 1930er-Jahren wurde Asbest in enorm vielen verschiedenen Produkten verwendet, sei es Zement, Dachziegel oder Bodenbeläge, selbst in Brandschutzkappen und Lüftungskanälen. „Erstmals wurden in den 1970er-Jahren Stimmen laut, die von einer hohen Gesundheitsschädlichkeit des Stoffs ausgingen“, erzählt Thomas Filor. Die menschliche Lunge wird schon beim kurzweiligen Einatmen von Asbestfasern sehr geschädigt. Es folgte eine Nutzungseinschränkung ab 1984, 1993 folgte dann das vollständige Verbot. 
Die Problematik Asbest verfolgt Immobilienbesitzer bis in die Gegenwart: Deutschlandweit stehen viele Sanierungen an und gerade hier ist laut Thomas Filor allerhöchste Vorsicht geboten: „Bei der Erschütterung asbesthaltiger Produkte können jene Fasern in die Raumluft freigegeben werden, was auch insbesondere für Handwerker, die für die Sanierung beschäftigt sind, gefährlich sein kann“; erklärt der Immobilienexperte aus Magdeburg. „Manchmal bedarf es nicht einmal einer vollständigen Sanierung, um die asbesthaltigen Stoffe freizusetzen, auch bei kleineren Umbauten sollte man sich schützen“, rät Thomas Filor des Weiteren. Dazu gehören beispielsweise der Austausch einer Heizung oder Elektroanlage. In jedem Fall empfiehlt Thomas Filor eine gründliche Asbestprüfung im Vorhinein. „Hier wird genau festgestellt, welche Gebäudeteile, wie stark konzentriert, betroffen sind“, so Filor. Der Asbestgutachter gibt schließlich eine Empfehlung ab, wie man mit dem belasteten Material vorzugehen hat. Abschließend gibt Thomas Filor den Hinweis, dass Asbest ausschließlich von geschulten und staatlich geprüften Firmen entfernt werden darf.

Dienstag, 7. März 2017

Thomas Filor, Immobilienexperte aus Magdeburg: Die Preisdynamik in den Big 7

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht auf die enormen Preissteigerungen in den sieben Großstädten aufmerksam. So sei die Preisdynamik in den sogenannten Big 7 Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Köln, München und Stuttgart eindeutig: "Das gilt nicht nur für die Immobilienpreise sondern auch für die Wohnungsmieten", so Filor. 

Donnerstag, 2. März 2017

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Wohngemeinschaft – Fluch und Segen zugleich


Eine Wohngemeinschaft bietet gleichermaßen Vor- und Nachteile. Thomas Filor gibt Tipps

„Eine Wohngemeinschaft, im Volksmund eher als WG bezeichnet, hat enorm viele Vorteile, aber logischerweise auch Nachteile“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „So kann es vor allem in den immer teurer werdenden Universitätsstädten, nicht nur solche hierzulande, sehr sinnvoll sein, sich ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft zu suchen“, erklärt Thomas Filor. „Das ist in vielen Fällen kosteneffizient und lädt natürlich aus privaten Gründen schon dazu ein, in einer neuen Stadt Kontakte zu knüpfen und sich ein soziales Netzwerk aufzubauen.“ Nachteile spricht Thomas Filor auch an – diese befinden sich allerdings in aller erster Linie auf Vermieter-Seite: „Eine Wohngemeinschaft bedeutet in den meisten Fällen häufig wechselnde Mieter und damit ein hohes Potential an Kandidaten, die nicht pünktlich die Miete zahlen oder ihre Zimmer aufgrund von Party-WG-Dasein sehr verwüstet zurück lassen“, berichtet Immobilienexperte Thomas Filor. In diesem Zusammenhang weist der Deutsche Mieterbund darauf hin, dass auf die jeweiligen Mieter der Wohnung auch darüber entscheiden können, ob ein Mitbewohner „ausgetauscht“ werden soll. „Dies setzt allerdings voraus, dass die Immobilie klar vom Vermieter oder Eigentümer als WG ausgeschrieben und vermietet wurde. Nur dann können einzelne Mieter ausgewechselt werden. Der Vermieter kann dagegen keinen Einspruch einlegen, vorausgesetzt, die restlichen Mitbewohner finden einen liquiden, zuverlässigen Ersatz und des entsteht kein Leerlauf in Form eines Mietrückstandes“, erklärt Immobilienexperte Filor aus Magdeburg.
Geht es also um den Austausch eines Mitbewohners innerhalb einer WG braucht man nicht zwangsläufig das Einverständnis des Vermieters. Dies bestätigt auch ein Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 65 S 314/15). In dem verhandelten Fall ging es um eine Wohngemeinschaft, die einen Mitbewohner austauschen wollte. Der Vermieter sträubte sich dagegen – erfolglos. „Abschließend ist es wichtig zu wissen, dass auch mehrere Mitbewohner einen Mietvertrag abschließen können. Dieser muss dann allerdings auch gemeinsam gekündigt werden. Daher ist es oft einfacher, wenn es nur einen Hauptmieter gibt“, so Thomas Filor abschließend.