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Dienstag, 30. Mai 2017

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Immer wieder Ärger mit den Nachbarn

Wie Immobilienbesitzer Ärger mit den Nachbarn vermeiden können

Immobilienexperte Thomas Filor beschäftigt sich in dieser Woche mit den typischen Streitigkeiten zwischen Nachbarn. „Bei Immobilienbesitzern und ihren Nachbarn kann es manchmal zu dem absurdesten Streit kommen. Beispielsweise darf man keine Äpfel von Nachbars Apfelbaum pflücken, auch nicht, wenn der Ast auf das eigene Grundstück reicht“, erklärt Thomas Filor. „Um Ärger von vorne herein zu vermeiden, sollten Immobilienbesitzer und auch Mieter wissen, wo rechtliche und persönliche Grenzen liegen können“. Denn selbst als Immobilienbesitzer ist man nicht immer dazu berechtigt, auf seinem Grundstück zu tun und zu lassen, was man möchte. Kann man den Ärger mit den Nachbarn nicht mit Worten klären, entfacht oft ein rechtlicher Streit der laut Thomas Filor mit eigentlich unnötigen Anwalts- und Gerichtskosten verbunden ist. Doch was sind die gängigen Streitpunkte unter Nachbarn? „Dazu zählt auf jeden Fall die Installation einer Videokamera. Was für die einen ein unabdingbarer Sicherheitsfaktor ist, kann von den Nachbarn als störend empfunden werden, vor allem, wenn die Kamera einen Teil des Nachbargrundstücks mit filmt, denn das verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Nachbarn“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Hinzu kommt der Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild. „In vielen Fällen wurde die Bitte, die Kamera anders auszurichten, ignoriert, so dass sich Nachbarn gezwungen sahen, juristische Schritte zu gehen“, so Filor weiter. Ein zweiter großer Streitpunkt seien laut Filor tatsächlich die Äste von Bäumen. Hier stören sich viele Nachbarn an herüberhängenden Ästen und fordern dazu auf, diese zu schneiden. „Ist die Nutzung des eigenen Grundstücks beeinträchtigt, muss der Nachbar sofort handeln“. Weitere Streitpunkte seien laut Filor Lärm, beziehungsweise die Nicht-Einhaltung von Mittags- und Nachtruhe sowie die Störung durch Tiere im Nachbargarten. „Einzige Ausnahme sind Katzen, die andere Grundstücke per Gesetz frei betreten dürfen, da man sie naturgemäß nicht wegsperrt. Anders verhält es sich bei Hunden oder Hasen“, so Filor abschließend.



Dienstag, 23. Mai 2017

Thomas Filor: Immobilienkauf mit einer fremden Person

„Was nach einer skurrilen Idee klingt, ist auf Kanadas gefragten Immobilienmarkt längst Realität: Hier suchen die Menschen nämlich dermaßen verzweifelt nach einer freien Immobilie, dass sie sich mit Fremden zusammen tun, um gemeinsam etwas zu finden“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Wie erfolgreich das Konzept in der Praxis funktionieren wird, wird wohl die Zeit zeigen.

Donnerstag, 18. Mai 2017

Thomas Filor: Baubeginn zum richtigen Zeitpunkt

Viele Häuslebauer fragen sich: Wann ist eigentlich der richtige Zeitpunkt für den Baubeginn? Thomas Filor klärt auf

Man schätzt, dass der Bau eines Einfamilienhauses ungefähr ein Jahr dauert. Dementsprechend durchläuft er alle Jahreszeiten. Da stellt sich natürlich die Frage: Wann ist der exakt richtige Zeitpunkt für den Baubeginn? „Das Frühjahr ist eigentlich die beliebteste und gängigste Jahreszeit, um mit dem Neubau oder auch der Modernisierung der Immobilie zu beginnen“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Doch Filor warnt vor einem Fachkräftemangel im Frühling: „Da die Nachfrage so hoch ist, sind die Firmen sehr ausgelastet sind. Das kann den Bau auf Dauer verteuern, da Überstunden geleistet und anfallende Zusatzkosten an die Auftraggeber weitergereicht werden. Ein klarer Vorteil besteht aber immer aus technischer Sicht: Fängt man nämlich im Frühjahr an, steht aller Wahrscheinlichkeit nach im Sommer der Rohbau. Im Herbst kann man dann mit dem Ausbau beginnen und bis zum Winter das Haus mit Türen und Fenstern bestückt haben“, so Thomas Filor weiter. Fängt man also erst im Sommer mit dem Bau an, muss man sich sehr beeilen, damit die Gebäudehülle auch wirklich im Winter winterdicht ist. Laut Filor solle man auch darauf achten, dass unter Eile nicht auch die Qualität der Immobilie leidet. Wichtig sei es, die Trockenphasen einzuhalten, die oft viel Geduld erfordern. Auch die Wetterbedingungen während der jeweiligen Bauphasen können die gesamte Immobilie später beeinflussen. „Beispielweise muss der Beton bei warmen Wetter besonders nachbehandelt werden, die besten Temperaturen liegen bei um die 16 Grad mit hoher Luftfeuchtigkeit. Schließlich meint Thomas Filor: „Die beste Jahreszeit ist eigentlich der Herbst. Werden nämlich Rohbau und Dach vor dem Winter fertig, lernt die Immobilie direkt, Frost verlässlich standzuhalten. Hinzu kommt, dass die kalte Luft das Gebäude so gut austrocknet, dass man im Frühjahr eine gute Grundlage hat, um weiter zu arbeiten. Trocknet der Rohbau nicht richtig aus, drohen später Schimmel- und Algenbefall“, so Immobilienexperte Thomas Filor. Abschließend warnt Filor vor dem Baubeginn im Winter. Dies sei zwar möglich, aber riskant und aufwendig. „Viele Baustoffe sind zu kälteempfindlich und verändern bei Minusgraden ihre Materialeigenschaften“. 

Dienstag, 16. Mai 2017

Thomas Filor: Kein Hauskauf ohne Papierkram

Thomas Filor, Immobilienexperte aus Magdeburg, macht Hausbesitzer darauf aufmerksam, dass sie verpflichtet sind, Kaufinteressenten gültige Unterlagen wie beispielsweise den Energieausweis der Immobilie. Auch der Verband Privater Bauherren (VPB) empfiehlt dringend, sich früh genug um aussagekräftige Unterlagen zu kümmern, da viele Käufer diese Art der Transparenz zurecht voraussetzen. „Das ist eine simple Art, den Wert der Immobilie einschätzen zu können“, so Filor. Auch Grundbuchauszüge seien von Vorteil.

Donnerstag, 11. Mai 2017

Thomas Filor über das Eco-Programm im Haushalt

Immobilienexperte Thomas Filor klärt die Frage, die sich viele im Haushalt stellen: Wenn das sogenannte Eco-Programm bei einer Waschmaschine oder auch Geschirrspülmaschine doch kostensparend und energieeffizient sein soll – warum dauert der Waschgang dann so erheblich länger, nämlich bis zu 170 Minuten? „Beim Waschen und Spülen muss die meiste Energie darauf verwendet werden, das Wasser zu erhitzen. Die Eco-Programme arbeiten also bei niedrigeren Temperaturen und mit weniger Wasser, doch damit der Inhalt trotzdem sauber und trocken ist, dauert es länger“, erklärt Thomas Filor.

Dienstag, 9. Mai 2017

Thomas Filor: Kleintiere dürfen ohne Genehmigung in der Mietwohnung gehalten werden

Immobilienexperte Thomas Filor macht darauf aufmerksam, dass der Vermieter Hunde und Katzen generell nicht verbieten darf. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichthofs von 2013 hervor. Für Kleintiere gilt: Vögel, Fische oder Hamster dürfen immer ohne Genehmigung des Vermieters in der Mietwohnung gehalten werden, da sie sich in einem Käfig befinden. „Die Erlaubnis des Vermieters ist nur bei exotischen und gefährlichen Tieren notwendig, so zum Beispiel Schlangen“, sagt Immobilienexperte Thomas Filor.

Donnerstag, 4. Mai 2017

Thomas Filor aus Magdeburg: Barzahlungsgebühr bei Handwerkern rechtswidrig

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg warnt explizit davor, sich auf eine Barzahlungsgebühr für Handwerker einzulassen. Dies kann rechtswidrig sein, da die zuständige Firma zumindest eine kostenfreie Zahlungsmöglichkeit anbieten muss. Dies bestätigt auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Außerdem gilt selbst bei anderen Zahlungsmitteln, dass die zusätzlichen Kosten nicht höher liegen dürfen, als jene, die dem Unternehmen tatsächlich dadurch entstehen. Profit darf hiermit also nicht gemacht werden“, so Thomas Filor.

Dienstag, 2. Mai 2017

Thomas Filor aus Magdeburg: Schädlinge bekämpfen – aber richtig

Schädlinge in der Immobilie sind sehr lästig. Thomas Filor weiß, welche Maßnahmen man ergreifen sollten, um diese zu bekämpfen

Wie lästig Schädlinge in der Immobilie sind, davon können viele Menschen ein Lied singen. „Dabei ist es erst einmal ganz gleich, ob es sich um Mäuse, Kakerlaken oder andere Tiere handelt. Die Plage muss so schnell wie nur möglich bekämpft werden“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Wer sich für einen Kammerjäger entscheidet, sollte trotzdem gut darauf achten, mit welchen Mitteln dieser arbeitet. Mieter müssen übrigens meist nichts für den Kammerjäger bezahlen, sie sollten ihre Hausverwaltung oder ihren Vermieter jedoch im Vorfeld kontaktieren. Meist haben sie eigene Schädlingsbekämpfer, mit denen sie zusammenarbeiten“, rät Thomas Filor weiter. Auch, wenn ein Profi am Werk ist: „Einige Mittel sind unglaublich ätzend und können eine Gefahr für die Möbel und viel wichtiger für die eigenen Atemwege darstellen. Des Weiteren rät auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Betroffenen, sich Informationen über notwendige Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen hinsichtlich der realen Innenraumbelastung einzuholen. „Ratsam ist es immer, sich für unbedenkliche Mittel zu entscheiden und nicht etwa für die penetranten Chemiebomben, wie man so schön sagt. Verzichten sollte man auf Sprays, da sie sich im ganzen Raum verteilen und niederlegen. Fallen und Köder, die nur lokal wirken, sind empfehlenswert“, erklärt Thomas Filor.
Für den Fall, dass man auf eigene Faust einen Kammerjäger wählen muss, sollte man sich immer den Sachkundenachweis für das jeweilige Teilgebiet zeigen lassen. Ohne diesen Nachweis darf die Person nämlich nicht in der Immobilie aktiv werden. „Noch besser ist es natürlich, wenn eine Prüfungsurkunde von der IHK vorliegt“, so Thomas Filor. „Ein Kostenvoranschlag ist Pflicht, dieser sollte seriöser Weise aber erst erfolgen, wenn der Schädlingsbekämpfer die Lage vor Ort analysiert hat. Für die Zukunft ist es unerlässlich zu klären, woher der Befall rührt, damit man dies in Zukunft vermeiden kann“, so Thomas Filor abschließend.