Filor gibt
Mietern Ratschläge, wie sie sich gegenüber lauten Nachbarn verhalten sollten
„In einem Mehrfamilienhaus mit Mietparteien kann es schon einmal schnell
zu einem Konflikt wegen der Lautstärke kommen“, weiß Immobilienexperte Thomas
Filor aus Magdeburg. Es gibt viele Faktoren, die einen hohen Geräuschpegel in
einem Mietshaus verursachen können: Seien es spielende und polternde Kinder,
bellende Hunde oder auch feiernde Jugendliche. Doch Thomas Filor weiß: „Jeder
Mieter hat ein Recht auf Ruhe. Natürlich kann niemand davon ausgehen, dass es
zu jeder Tages- und Nachtzeit mucksmäuschenstill im Haus ist.“ Doch welche
Möglichkeiten haben Mieter eigentlich bei lauten Nachbarn? „Zunächst sollte man
immer erst das persönliche Gespräch suchen, bevor man hinterrücks den Vermieter
informiert. Dies kann einem langzeitigen Konflikt, der die Wohnqualität mindern
könnte, vorbeugen. Beispielsweise könnte man den betroffenen Nachbarn kurz in
seine Wohnung bitten, um selbst zu realisieren, wie störend der Lärm sein
kann“, rät Thomas Filor. „Hilft ein Gespräch nicht, könnte man ein sogenanntes
Lärmprotokoll anfertigen, wo man die jeweilige Uhrzeit, Datum und Dauer der
Lärmbelästigung dokumentiert“. Des Weiteren sollte man genau beschreiben
können, inwiefern einen der Geräuschpegel des Nachbarn eingeschränkt hat. Tritt
nach wie vor keine Veränderung und Rücksichtnahme seitens der Lärmerzeuger ein,
kann man den Vermieter informieren und das Protokoll an ihn weiterreichen.
„Nun hat der Vermieter die Möglichkeit, den Störenfried abzumahnen und
aufzufordern, den Geräuschpegel auf ein Minimum zu reduzieren. In extremen
Fällen, wie exzessiven Partys kann der Vermieter auch Ansprüche auf
Mängelbeseitigung stellen“, so Thomas Filor weiter. „Im Extremfall kann man
natürlich die Polizei rufen. Auf lange Sicht kann man auch auf eine
Mietminderung pochen“, sagt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg
abschließend.
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