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Dienstag, 21. November 2017

Bei Schönheitsreparaturen müssen Mieterwünsche respektiert werden

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht in dieser Woche  darauf aufmerksam, dass Schönheitsreparaturen dem Geschmack des Mieters entsprechen müssen. „Ist der Vermieter beispielsweise verpflichtet, zu tapezieren, müssen die Wünsche des Mieters respektiert werden“, so Thomas Filor. „Aus diesen Gründen übertragen Vermieter diese Aufgaben vertraglich von vorne herein an ihre Mieter und sind lediglich für die Finanzierung verantwortlich“.

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