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Donnerstag, 10. Mai 2018

Thomas Filor über Tiere in der Mietwohnung

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass der Vermieter Hunde und Katzen generell nicht verbieten darf. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichthofs von 2013 hervor. Für Kleintiere gilt: Vögel, Fische oder Hamster dürfen immer ohne Genehmigung des Vermieters in der Mietwohnung gehalten werden, da sie sich in einem Käfig befinden. „Die Erlaubnis des Vermieters ist nur bei exotischen und gefährlichen Tieren notwendig, so zum Beispiel Schlangen“, so Thomas Filor. 

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