Donnerstag, 18. August 2016
Immobilienmakler und der Sachkundenachweis
Immobilienmakler und Wohnungsverwalter sollen in Zukunft einen „Sachkundenachweis“ benötigen. Mit dieser Maßnahme sollten Standards aus anderen Beratungsberufen nun auch auf das Maklergewerbe übertragen werden, so heißt es im Koalitionsvertrag: Es sollen berufliche Mindestanforderungen und Pflichtversicherungen für Wohnungsverwalter und Immobilienmakler verankern werden. Bislang ist lediglich ein Gewerbeschein erhältlich; den bekommt aber auf Antrag jeder, der volljährig ist und weder vorbestraft noch insolvent ist. Auch der Immobilienverband IVD setzt sich dafür ein, dass ein Immobilienmakler künftig einen Sach- und Fachkundenachweis in seinem Geschäftsfeld nachweisen muss, um sogenannten „schwarze Schafe“ das Handwerk zu legen.
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