„Als Vermieter hat man es manchmal nicht ganz einfach.
So beschweren sich beispielsweise viele Vermieter, dass Mieter in Deutschland
viel mehr Rechte als Pflichten haben“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor
aus Magdeburg. „Doch viele Vermieter kennen gar nicht alle ihre Rechte und
Vorteile. Über diese gilt es, sich zu informieren. So können Vermieter
Sonderabschreibungen für vier Jahre geltend machen, wenn sie Wohnraum für
Mietwohnungen schaffen. Wie hoch die Förderung ist, richtet sich nach der Höhe
der Miete“, so Filor.
Dabei ginge es laut Filor aber auch um die Art der Immobilie. „Beim Neubau
können Vermieter die Baukosten nur in einem bestimmten Zeitraum abschreiben
lassen. In den kommenden vier Jahren nach Bau können dabei bis zu fünf Prozent
steuerlich geltend gemacht werden, hier spricht man von sogenannten
Sonderabschreibungen“, erklärt Thomas Filor.
Außerdem sei es laut Filor wichtig zu wissen, dass es irrelevant ist, ob der
Vermieter Bauherr war oder die Immobilie bereits fertig gekauft hat. Für die
Lohnsteuerhilfe spielt dies keine Rolle. „Hat der Vermieter den Ausbau von Dach
oder Keller veranlasst, zählt dies natürlich auch. In jedem Fall aber muss die
steuerlich geförderte Immobilie vermietet werden. Von Familienangehörigen muss
dabei 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangt werden. Bei Ferienwohnungen
hingegen ist die Sonderabschreibung nicht zulässig“, fügt Thomas Filor hinzu.
Sinn sei es in aller erster Linie, bezahlbaren Wohnraum zu fördern. „Bei
Immobilien mit einem Quadratmeterpreis von 3.000 Euro und mehr können keine
Sonderabschreibungen gemacht werden. Des Weiteren dürfen pro Quadratmeter
Wohnfläche nur maximal 2000 Euro abgeschrieben werden“, erklärt
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. Neben der
Sonderabschreibung sind Investoren außerdem berechtigt, die sogenannte lineare
Abschreibung geltend zu machen.
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