„Wohngemeinschaften sind vor allem bei jungen Leuten, mittlerweile aber auch bei älteren Bürgern eine beliebte Wohnform. Wenn allerdings eine Person ausziehen möchte, wird es rechtlich kompliziert“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Hat also beispielsweise nur eine Person den Mietvertrag unterschrieben, gilt er offiziell als alleiniger Hauptmieter. Will er eigeninitiativ eine WG gründen, muss er mit den entsprechenden Mitbewohnern sogenannte Untermietverträge schließen“, so Filor weiter. "Wichtig ist, dass man immer in der Lage ist, dem Vermieter oder Eigentümer einen passenden Untermieter mit der dazugehörigen Bonität vorzuschlagen".
Donnerstag, 27. September 2018
Dienstag, 25. September 2018
Neubauzahlen gehen laut Statistischen Bundesamt zurück
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass
in vielen deutschen Metropolen mittlerweile ein erheblicher Mangel an Wohnraum
herrscht. Dieser Mangel führt zu erheblichen Preissteigerungen, unter der viele
Menschen leiden. Die Nachfrage ist stark, doch die entsprechend finanziellen
Mittel kann ein Teil der Gesellschaft nicht aufbringen. Außerdem ist der
deutsche Immobilienmarkt auch für nationale wie internationale Investoren
höchst interessant und vielversprechend, was die Preise zusätzlich steigert“,
sagt Filor außerdem. Nichtsdestotrotz geht der Neubau weiter zurück, wie auch
das Statistische Bundesamt bestätigt. Demnach wurden seit Beginn des Jahres 821
Wohnungen genehmigt, was einen Rückgang von sieben Prozent im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum entspricht.
Donnerstag, 20. September 2018
Immobilienexperte Thomas Filor: Vorsicht beim Kauf von Heizöl
Beim
Kauf von Heizöl greifen viele Verbraucher zu den Sommer-Schnäppchen.
Immobilienexperte Thomas Filor rät hingegen, die Preise das ganze Jahr
zu beobachten
In
dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus
Magdeburg mit einem Thema, das viele Immobilienbesitzer beschäftigt:
Wann ist der richtige Zeitpunkt, Heizöl zu kaufen? „Langsam sinken die
Temperaturen und bald werden wieder die Heizungen aufgedreht. Wer mit Öl
heizt, sollte sich im Vorfeld vergewissern, dass der Tank nicht leer
ist. Vor allem zu Beginn der Heizperiode kommt es oft zu verlängerten
Lieferzeiten,“ erklärt Thomas Filor. „Zwischen Bestellung und Lieferung
des Heizöls können zu Stoßzeiten manchmal zwei bis vier Wochen liegen.
Viele Immobilienbesitzer denken, dass das Öl in den Sommermonaten
erschwinglicher ist aufgrund der sinkenden Nachfrage. Dies trifft
allerdings in den wenigsten Fällen zu“, so Filor weiter. „Mittlerweile
richtet sich der Heizölpreis auch nach den Rohölnotierungen an den
Börsen, nach politischen Unruhen in ölreichen Ländern sowie
Lieferengpässe und Konjunkturdaten“. Immobilienexperte Filor rät
Verbrauchern, die Preisentwicklung des Heizöls das ganze Jahr lang im
Auge zu behalten. Recherche kann online oder in der Tageszeitung
betrieben werden. Wichtig sei es zudem die Preise der öffentlichen
Anbieter zu vergleichen bevor man eine Kaufentscheidung trifft.
„Besonders empfehlenswert ist es, mit einigen Nachbarn oder Bewohnern
aus dem Haus Heizöl zu bestellen. Bei einer größeren Abnahmemenge kann
man durchaus mal einen Rabatt erhalten. Wichtig ist nur, dass die
jeweiligen Besteller nicht mehr als drei bis fünf Kilometer voneinander
entfernt wohnen. Mit Heizölrechnern kann man online prüfen, ob sich die
Sammelbestellung wirklich für alle Beteiligten rentiert“, erklärt
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg weiter. Ein wichtiger
Hinweis: Kommt es zu Zahlungsausfall eines einzelnen, müssen alle
anderen Parteien der Sammelbestellung dafür haften.
Des
Weiteren sollten sich Verbraucher im Vorfeld informieren, wie viel
Rest-Öl im Tank enthalten ist. Wenn das Öl geliefert wird, sollte der
Immobilienbesitzer vor Ort sein. Der Vorgang des Tankens dauert nur eine
Viertelstunde. Abschließend rät Immobilienexperte Filor, den
Heizölbedarf durch erneuerbare Energien zu verringern. „Auch
Modernisierungen sind sinnvoll, um sparsamer zu leben“, so Thomas
Filor.
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Thomas Filor
Dienstag, 18. September 2018
Eigentümer können Immobilien an Verwandte vermieten
Immobilienexperte
Thomas Filor aus Magdeburg macht Eigentümer auf deren Vorteile
aufmerksam, falls sie vorhaben, ihre Immobilie an Angehörige zu
vermieten. „Dadurch, dass man von Angehörigen meist nur geringe Mieten
verlangt, können Vorteile für beide Seiten entstehen, nämlich eine
geringe Mietbelastung für den Mieter, aber auch eine geringe Summe, die
der Eigentümer versteuern muss“, so Filor. Doch Achtung: Dieser
Steuervorteil ist nur gegeben, wenn mindestens 66 Prozent der
ortsüblichen Miete erhoben werden.
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Donnerstag, 13. September 2018
Thomas Filor: Stiftung Warentest testet flexible Immobilienkredite
Flexible Immobilienkredite sollten sich der Lebenssituation anpassen
In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit dem Thema Immobilienkredite. „Im besten Falle passen sich Immobilienkredite der jeweiligen individuellen Lebenssituation an“, erklärt Filor und bezieht sich dabei auf eine Studie von Stiftung Warentest, die verschiedene flexible Immobilienkredite untersucht hat. Das Ergebnis zeigt, dass Immobilienkredite mit variablen Raten und Sondertilgungsrechten laut Stiftung Warentest sinnvoll und erschwinglich sind. „Nichtsdestotrotz sollten Verbraucher auf einige Dinge achten, beispielsweise, dass die Tilgungswahlrechte entweder gar nichts oder wenig kosten“, so Thomas Filor. Stiftung Warentest kommt zu dem Fazit, dass die getesteten Kredite mit flexiblen Tilgungsrechten nicht oder nur geringfügig teurer sind, als vergleichbare Angebote mit starrer Rückzahlung. „Oft sind die jährlichen Sondertilgungen bis zu fünf Prozent der Kreditsumme und eine variable Tilgung von zwei bis fünf Prozent im Standard-Zinssatz enthalten. Bei vielen Banken ist dies der Fall“, erklärt der Immobilienexperte aus Magdeburg weiter.
„Eine solche Flexibilität kann einem oft zu Gute kommen, beispielsweise für die Einzahlung von Prämien oder Extrageldern wie Weihnachtsgeld oder Baukindergeld“, erklärt Thomas Filor. „Auf der anderen Seite ist man besser abgesichert in finanziell schwierigeren oder schwer absehbaren Zeiten wie der Elternzeit oder der beruflichen Selbstständigkeit“, so Filor. Aber der Immobilienexperte rät zur Vorsicht: Die meisten Banken verlangen eine Mindestsumme pro Sondertilgung. „Dies muss im Vorfeld gut überlegt und abgesprochen werden. Auch die Anzahl der Ratenwechsel kann begrenzt sein. Es gibt wiederum Banken, die keine Begrenzung haben, allerdings Gebühren verlangen ab einer bestimmten Anzahl von Ratenwechseln. Stiftung Warentest rät abschließend, flexible Tilgungsrechte präzise im Kreditvertrag auszuformulieren. Dies schützt vor bösen Überraschungen2, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.
Dienstag, 11. September 2018
Weniger Genehmigungen für Wohnungen
In Deutschland werden derzeit weniger Wohnungen genehmigt werden. „Obwohl Experten davon ausgehen, dass die große Wohnungsnot, gepaart mit den niedrigen Zinsen zum gewünschten Wohnungsbauboom führen, geht diese Gleichung nicht in allen Teilen Deutschlands auf“, erklärt Filor. So zumindest die Bilanz für 2017. Der Immobilienexperte aus Magdeburg beruft sich dabei auf Zahlen des Statistischen Bundesamts. Die Anzahl der Genehmigungen für Wohnraum in Deutschland ist im ersten Halbjahr 2017 von Januar bis Juni mit 169.454 um rund 7,3 Prozent zurückgegangen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist dies recht erheblich. Die Genehmigungen für Einfamilienhäuser fielen laut Statistischen Bundesamt um 9,5 Prozent, die für Zweifamilienhäuser um 2,2 Prozent. Des Weiteren erlebten Wohnheime ein Minus von 31,8 Prozent. „Dazu zählen unter anderem auch Flüchtlingsunterkünfte“, so Filor weiter. Immobilienexperten vermuten, dass vor allem rechtliche Gründe für den Abwärtstrend verantwortlich sind.
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Donnerstag, 6. September 2018
Thomas Filor: Der Bund verpasst seine Klimaziele für Immobilien
Der Bund hatte sich klare Klimaziele für Immobilien bis 2020 gesetzt – diese können voraussichtlich nicht erreicht werden
In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit den Klimazielen der Immobilienwirtschaft. „In einer Anfrage seitens der FDP-Bundestagsfraktion sollte der Status der energetischen Sanierung von Bundesliegenschaften geklärt werden“, so Thomas Filor. Demnach werden die Klimaziele für den Wohnungsbestand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bis zum Jahr 2020 nicht erreicht. Nichtsdestotrotz fehlen bisher genaue Zahlen und Bilanzen. Das liegt daran, dass der Energetische Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften (ESB) bisher noch nicht beschlossen wurde. „Die Grundlage für die Sanierung sind Liegenschaftsenergiekonzepte, abgekürzt LEK. Die Erstellung dessen kostet viel Zeit“, erklärt der Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg weiter. Bis April 2018 wurden im Sanierungsbereich rund 21 Millionen Euro investiert. Im Rahmen des Energieeinsparprogramms Bundesliegenschaften (EEP) wurde der Wärmebedarf seit 2010 jährlich um rund 90 Millionen kWh und der Primärenergiebedarf um rund 120 Millionen kWh reduziert. „Die EU-Gebäuderichtlinie gibt vor, dass ab 1. Januar 2019 alle neuen Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand, die von Behörden als Eigentümer genutzt werden als Niedrigstenergiegebäude auszuführen sind. Ab dem 1. Januar 2021 kommen dann alle neuen Gebäude mit hinzu“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg weiter. Die Definition des Niedrigstenergiegebäudes liefert ein präzises Gebäudeenergiegesetz. Ein Referentenentwurf dazu soll diesen Herbst verfasst werden. Fakt ist aber, dass das bisherige Ziel einer Reduzierung des Wärmebedarfs der BImA-Gebäude bis 2020 um 20 Prozent nicht zu erreichen ist. „Natürlich gibt es noch weitere Einsparziele, die eine Langzeitstrategie bis 2050 verfolgen. So soll der Primärenergiebedarf der Bundesliegenschaften um ganze 80 Prozent verringert werden“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.
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Thomas Filor
Dienstag, 4. September 2018
Die Heizsaison beginnt bald wieder
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg machen heute darauf aufmerksam, dass der Vermieter allmählich die Heizung anstellen muss. Allerdings gelten immer die Regeln der allgemeinen Heizsaison und es kann durchaus sein, dass ein Mieter derzeit versuchen, die Heizung aufzudrehen und nichts geschieht. Wenn im Vertrag nichts extra geregelt ist, bedeutet das, dass die Heizperiode vom 1. Oktober bis zum 30. April definiert wird. Die Heizung muss zudem Temperaturen zwischen 20 bis 22 Grad garantieren, während das Warmwasser bis zu 45 Grad betragen sollte.
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