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Donnerstag, 28. November 2019

Miet- und Kaufpreise vergleichen

In einer aktuellen Studie der Postbank werden die Mieten und die daraus abzuleitenden Wohnungspreise mit den realen Kaufpreisen verglichen. Dies soll die Entscheidung erleichtern, ob es in am jeweiligen Standort mehr Sinn macht, zu kaufen oder zu mieten. Liegt nämlich der Kaufpreis unterhalb des Wertes, der durch die Miete angenommen werden kann, sollte man die Immobilie kaufen. „Liegt der Kaufpreis deutlich darüber, sollte man die Immobilie lieber mieten“, so Thomas Filor. Kaufinteressenten müssten natürlich individuell kalkulieren, mit welcher Option sie am besten fahren. „Ein pauschales Kaufen oder Mieten gibt es nicht. Es kommt immer auf den Quadratmeterpreis und die Preisspanne an“, so Filor. 

Dienstag, 26. November 2019

Bauvertrag sollte Fertigstellungstermin enthalten

„Prinzipiell sind Bauunternehmen vom Gesetz her dazu verpflichtet, ihre Bauherren mit einem klaren Bauvertrag zu versorgen. Dieser ist idealerweise transparent, verständlich, konkret und vollständig und enthält somit auch einen Fertigstellungstermin. In vielen Fällen wird das Projekt aber viel teurer als kalkuliert und bringt nicht einmal alle vereinbarten Standards mit“, erklärt Thomas Filor und bezieht sich dabei auch auf Angaben der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Alles muss im Bauvertrag klar definiert sein, auch die energetischen Standards, die verwendet werden sollen,  sowie Schallschutz und Isolation. Dies sind nur Beispiele. Bauherren, die kein Risiko eingehen wollen, sollten daher immer auf die Details im Bauvertrag achten und auf Änderungen bestehen, bevor mit dem Bau begonnen wird“, so Thomas Filor. 

Donnerstag, 21. November 2019

Thomas Filor: Wie der Bundesfinanzhof den Verkauf der Eigentumswohnung erleichtert

Der Münchner Bundesfinanzhof (BFH) erleichtert den Verkauf selbstgenutzter Wohnungen – Filor erklärt, wie.

Magdeburg, 08.11.2019. „Erst kürzlich hat der Bundesfinanzhof in München den Verkauf von Eigentumswohnungen erheblich erleichtert. Vergangenen Donnerstag veröffentlicht der BFH nämlich ein Urteil, laut dem die jeweilige Eigentumswohnung nach dem eigenen Auszug nicht bis zum Verkauf leer bleiben muss“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg und bezieht sich dabei auf das Urteil des BFH (Az: IX R 10/19). Demnach gelten für die selbstgenutzten Wohnungen Steuervergünstigungen, wenn die Immobilie noch im selben Kalenderjahr verkauft wird. 

„Normalerweise gilt beim Verkauf von Häusern und Eigentumswohnungen eine sogenannte Spekulationsfrist, welche zehn Jahre beträgt. „Sollte die die Zeit zwischen Kauf und Verkauf kürzer sein, ist der Eigentümer verpflichtet, die Wertsteigerung der Immobilie zu versteuern“, erklärt Filor außerdem. „Zu Streitigkeiten kam es aufgrund der Ausnahmeklausel für selbstgenutzte Wohnungen. So entfällt die Steuer selbst bei kürzerer Nutzung, Gesetz den Fall, die Eigentumswohnung stand zwischen Kauf und Verkauf selbst bewohnt oder "im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt" wurde, wie es seitens des BFH heißt“, so Thomas Filor. 

Im verhandelten Fall hatte der Kläger im Jahr 2006 eine Eigentumswohnung gekauft, die er bis zum Jahr 2014 bewohnte. Im Dezember 2014 verkaufte er das Objekt schließlich, in den Monaten dazwischen war die Wohnung vermietet. „Das Finanzamt verlangte Geld vom Kläger und addierte die Wertsteigerung dem zu versteuernden Einkommen. Der Kläger habe selbst nicht in der Immobilie gewohnt, aber auch keinen Anspruch auf einen steuerlich gleichgestellten Leerstand“, erklärt Thomas Filor den Prozess.

Schließlich entschied der BFH, dass die Rückzahlungen an das Finanzamt nicht rechtens sind. „Laut Gesetz ist es nämlich so, dass das laufende Kalenderjahr zählt. Der Kläger hatte die Immobilie für sich selbst genutzt. Der Beschluss bedeutet auch, dass Eigentümer künftig keinen Leerstand mehr erzwingen müssen, falls sich ihre Pläne kurzfristig ändern. Wichtig ist nur, dass die Eigentumswohnung im gleichen Jahr verkauft wird, damit man die Steuervergünstigung erhalten darf“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. 


Dienstag, 19. November 2019

Besserverdiener können sich keine Immobilien in Metropolen leisten

Eine aktuelle Datenerhebung zeigt, dass sich selbst Besserverdiener teilweise keine Immobilie in den beliebten, deutschen Metropolen leisten können. „Das frustriert die urbane Mittelschicht verständlicherweise. Vor allem wenn man bedenkt, dass selbst Doppelverdiener, welche beide Akademiker*innen sind, kein Eigenheim leisten können. Vielmehr kommt es tatsächlich darauf an, wer aus einem wohlhabenden Elternhaus stammt. Denn eine Erbe kann eine enorme finanzielle Erleichterung bieten, auch wenn die Zinsen derzeit niedrig sind. Niemand sollte in dieser Form vom Wohneigentumsmarkt ausgeschlossen werden, auch nicht in den Top-7 Städten Deutschlands. Dieser Zustand muss sich künftig ändern“, findet Immobilienexperte Thomas Filor. 

Donnerstag, 14. November 2019

Über eine Zwangsversteigerung Immobilieneigentümer werden

„Die Immobilienpreise in Deutschland steigen seit Jahren, sodass viele Menschen sich kein Eigenheim leisten können. Da liegt die Überlegung nahe, ein Schnäppchen bei einer Zwangsversteigerung zu schlagen. Dies kann Vor- und Nachteile mit sich bringen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor. Zunächst einmal gibt es viele verschiedene Gründe dafür, dass sich Leute für eine Zwangsversteigerung entscheiden müssen. Meist handelt es sich laut Filor um finanzielle Notlagen, aber auch eine Scheidung oder Erbstreitigkeiten sind häufige Gründe, die Immobilie zu versteigern. „Eine Zwangsversteigerung ist aber in jedem Fall unfreiwillig. „Vorsicht ist aber geboten, da es sich um eine Schulden belastete Immobilie handelt. Schrottimmobilien können auch dabei sein und kosten den neuen Eigentümer auf lange Sicht mehr. Wer sich für eine Zwangsversteigerung interessiert, kann sich beim jeweiligen Amtsgericht erkundigen“, erklärt Thomas Filor. 

Dienstag, 12. November 2019

Thomas Filor: Warum die Immobilie zum Wohnverhalten passen sollte

Der Kauf einer Immobilie ist eine wichtige Lebensentscheidung, die nicht nur zum jetzigen Wohnverhalten passen sollte

Magdeburg, 31.10.2019. Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg rät Immobilienkäufern dazu, ihre jeweiligen Bedürfnisse und ihr Wohnverhalten zu analysieren, bevor sie sich für eine Immobilie entscheiden. „Dabei lohnt auch ein Blick in die Zukunft. Jede Lebensphase bringt natürlich andere Ansprüche an eine Immobilie mit sich. Beispielsweise kann eine städtische Wohnlage in jungen Jahren ideal sein, man findet sich selbst mit einer kleineren Wohnung ab, solange diese zentral gelegen ist. Nach der Familiengründung darf es für viele etwas ländlicher und mondän, das ist ganz individuell“, erklärt Thomas Filor. 

Wichtig sei es laut Filor außerdem darauf zu achten, wie sich der Wert der Immobilie verändern könnte. Damit ist der Marktwert der Immobilie gemeint. „Natürlich wird man nie genau wissen, wie sich der Immobilienmarkt entwickelt, trotzdem gibt es einige Lagen, die sicherer erscheinen, als andere. So sollte man beispielsweise unbedingt auf die gegebene Infrastruktur achten. Vielleicht ist die jeweilige Gegend gerade im Kommen und es sind weitere Infrastrukturprojekte, wie eine gute Verkehrsanbindung geplant? Zur Infrastruktur gehört auch die Zahl der Ärzte, Kindergärten, Schulen und Supermärkten am präferierten Standort. Vor dem Kauf sollte man Experten konsultieren, falls man sich unsicher sein sollte“, so Thomas Filor weiter.

Im Vergleich zu damals, wohnen die wenigsten Menschen lebenslang in nur einer Immobilie. „Hierzulande wechseln Menschen viermal im Leben die Liegenschaft. Daher hat sich längst der Begriff der Lebensabschnittimmobilie etabliert. Ein Grund für den häufigen Wechsel ist auch, dass Berufe immer mobiler werden und man öfter den Standort wechselt. Ist die Nachfrage am jeweiligen Standort hoch, hat man gute Chancen auf einen positiven Wiederverkaufsfaktor der Immobilie. Dabei sollte man bedenken, dass sehr individuelle Immobilien, wie ein Penthouse, eher schwer wiederzuverkaufen sind, als die gängigen Klassiker Reihenhaus oder Eigentumswohnung in der Stadt“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.

Donnerstag, 7. November 2019

Bauvertrag sollte Fertigstellungstermin enthalten

„Prinzipiell sind Bauunternehmen vom Gesetz her dazu verpflichtet, ihre Bauherren mit einem klaren Bauvertrag zu versorgen. Dieser ist idealerweise transparent, verständlich, konkret und vollständig und enthält somit auch einen Fertigstellungstermin. In vielen Fällen wird das Projekt aber viel teurer als kalkuliert und bringt nicht einmal alle vereinbarten Standards mit“, erklärt Thomas Filor und bezieht sich dabei auch auf Angaben der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Alles muss im Bauvertrag klar definiert sein, auch die energetischen Standards, die verwendet werden sollen,  sowie Schallschutz und Isolation. Dies sind nur Beispiele. Bauherren, die kein Risiko eingehen wollen, sollten daher immer auf die Details im Bauvertrag achten und auf Änderungen bestehen, bevor mit dem Bau begonnen wird“, so Thomas Filor. 

Dienstag, 5. November 2019

Keine gelagerten Glühbirnen benutzen

Immobilienexperte Thomas Filor rät dringend davon ab, gehamsterte Glühbirnen zu benutzen. „Diese Art von Glühbirnen werden längst nicht mehr produziert. Nichtsdestotrotz haben viele Menschen hierzulande diese Birnen noch auf Lager. Man sollte sich aber auf jeden Fall für ein energiesparendes neues Leuchtmittel entscheiden, um Strom zu sparen und der Umwelt zu Liebe. Glühbirnen verursachen nämlich klimaschädliche Abgase und toxische Abfälle. Der Preisunterschied im Vergleich zu LED ist enorm“, so Filor. Demnach verbraucht eine Glühbirne mit 60 Watt rund 19 Euro im Jahr, wenn sie drei Stunden täglich angeschaltet ist. Ein LED-Modell hingegen kostet nur 2,60 Euro im Jahr. Hinzu kommt laut Filor, dass LEDs sogar eine längere Lebensdauer haben, als herkömmliche Glühbirnen. „Im Zweifelsfall kann man die gelagerten Glühbirnen im Keller oder der Abstellkammer verwenden, wo man das Licht immer nur kurzzeitig braucht“, so Thomas Filor.