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Donnerstag, 27. August 2020

Preise für Mehrfamilienhäuser in Berlin steigen nur noch leicht

Laut einer aktuellen Analyse des Immobilienpreisindex des Verbands deutscher Pfandbriefbanken stiegen die Preise für Mehrfamilienhäuser in der deutschen Hauptstadt nur noch minimal. Verglichen mit dem zweiten Quartal 2019 zogen die Preise jedoch um 1,6 Prozent im Durchschnitt an. Die Analyse bezieht sich auf real abgeschlossene Kaufverträge und nicht nur auf Immobilienanzeigen. Unter den sogenannten „Top-7“ der Bundesrepublik Deutschland weist Berlin den geringsten Preisanstieg auf. Grund dafür sei laut Autoren der Studie die Einführung des Mietendeckels. Bundesweit sei aber keine Trendwende in Sicht. „Die Corona-Krise konnte den Preisanstieg trotzdem nicht stoppen und Immobilien haben sich erneut als eine krisensichere Anlage bewiesen“, so Thomas Filor. 

Dienstag, 25. August 2020

Sichere Anlagen

Wie sich die Wirtschaft in den kommenden ein bis zwei Jahren entwickelt, da sind sich Fachleute dabei uneins. Zunächst einmal scheint die europäische Wirtschaft die Auswirkungen des Brexits verkraften zu müssen. Deutliche Auswirkungen auf die Zinssituation lassen sich jedoch kurzfristig nicht erkennen. „Aus den unterschiedlichsten Gründen sind dabei sichere Anlagen wie deutsche Staatsanleihen eine gute Anlagealternative. Aber auch die vermietete Eigentumswohnung bietet sich selbstredend an, so Filor.

Donnerstag, 20. August 2020

Thomas Filor über Baulärm

Immobilienexperte Filor erklärt, was man bei Baulärm tun kann.

Magdeburg, 10.08.2020. In dieser Woche gibt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg Tipps, was man gegen Baulärm tun kann. „Oft wohnen Leute jahrelang in einer ruhigen Wohngegend, bis beispielsweise größere Bauarbeiten in der Nähe beginnen, die mit viel Lärm und Dreck einhergehen. So ist es logisch, dass sich viele Mieter die Frage stellen, was sie gegen Baulärm tun können“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Rechtlich gesehen müssen Mieter den Baulärm zunächst einmal dulden. Man kann nicht kategorisch davon ausgehen, dass man nur aufgrund von Baulärm eine Mietminderung wegen Lärmbelästigung erzielen kann“, so Filor. 

Baustellenlärm sei bis zu einem gewissen Grad normal: „Der Verwaltungsaufwand wäre viel zu hoch und jede Baustelle müsste ihre Arbeit niederlegen, sobald sich ein Anwohner über den durch diese verursachten Lärm beschwert. Leiser muss die Baustelle zwischen 20 Uhr und 7 Uhr am Folgetag sein. Sollte es doch Beschwerden von Anwohnern geben, muss die Bauaufsicht Kontrolleurebeauftragen, um die Anschuldigungen zu prüfen. Bei Verstößen kommt es zu Auflagen. Eine Problemlösung können Schallschutzkonzepte und Barrieren darstellen, aber auch die Beschränkung der Arbeitszeit oder der Umstieg auf leisere Maschinen“, so Immobilienexperte Filor weiter.

Wichtig ist auch zu wissen, ob die jeweilige Baustelle erwartbar war. Manchmal werden unerwartet Baulücken direkt vor dem Wohnhaus geschlossen. Dann verfällt ein Anspruch auf Mietminderung ohnehin. „Logischerweise sind Mieter in einer Großstadt einer viel höheren Lärmbelästigung ausgesetzt, als Mieter auf dem Land. In Städten herrscht eine rege Bautätigkeit und Baustellen gehören zum typischen Stadtbild. Ein Mittelweg wäre eine sogenannte Beschaffenheitserklärung, in der man sich beispielsweise explizit auf eine ruhige Lage einigen kann. Schlussendlich bewerten Gerichte aber Klagen zu Baulärm und Mietminderung sehr unterschiedlich und dem individuellen Fall entsprechend. Man kann das schwer pauschalisieren.“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. 

Der Mensch empfindet Lautstärken um die 50 Dezibel als angenehm, ab 100 Dezibel wird es schon unangenehmer und das ist tatsächlich auch schon die Schwelle, an der Lärm als gesundheitsschädlich eingestuft wird. 120 Dezibel sind bereits die maximale Schmerzgrenze. 

Dienstag, 18. August 2020

Thomas Filor: Chancen und Risiken beim Immobilienkauf zu zweit

Immobilienexperte Filor analysiert Vor- und Nachteile beim Immobilienkauf zu zweit. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Liebes- und Ehepaare.

Magdeburg, 05.08.2020. „Kauft man eine Immobilie als Paar, kann dies Vor- und Nachteile haben. Ob sich ein Immobilienkauf zu zweit lohnt, hängt natürlich von vielen verschiedenen Faktoren ab“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Rund die Hälfte der deutschen Bevölkerung besitzt Immobilieneigentum. Verschiedene Umfragen zeigen, dass drei von vier Deutschen den Wunsch nach Immobilieneigentum haben. „Eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen, dürfte sich bei richtiger Planung und dank historisch niedriger Zinsen auf jeden Fall rentieren. Wer die Immobilie nicht alleine kauft, tut dies oft mit einem Partner oder einer Partnerin. Hier gibt es Chancen und Risiken, über die es sich lohnt, zu sprechen“, so Filor.

Für den gemeinsamen Kauf gibt es auf viele Faktoren, die dafür sprechen, aber auch jene, die dagegen sprechen. Partner sollten sich ihre individuelle Lage genau ansehen und dann entscheiden, ob ein Immobilienkauf in Frage kommt. „Der offensichtlichste Vorteil ist natürlich die doppelte Finanzkraft. Je mehr Eigenkapital man zu Beginn des Kaufs einbringen kann, desto besser ist es natürlich, weil sich dadurch die Kreditbedingungen verbessern. In den meisten Fällen verlangt die Bank eine niedrigere Tilgungsrate, wenn mehrere Personen den Immobilienkauf planen“, erklärt Filor. 

Ein weiterer Vorteil sei laut Filor, dass man gemeinsam ein geringeres Risiko eingeht, wichtige Details bezüglich des Immobilienkaufs oder der Baufinanzierung, des Kaufpreises oder des Zustands der Immobilie zu übersehen. Eine solche gegenseitige Kontrolle und Absprache kann enorm helfen. „Eine Immobilie kann eine Absicherung fürs Alter sein oder eine Art des Vermögensaufbaus. Auch im unglücklichen Fall einer Trennung, sollte notariell und im Grundbuch im Vorfeld festgelegt werden, wie die Eigentumsverhältnisse der Immobilie geregelt sind“, fügt Immobilienexperte Thomas Filor hinzu. 

Zu den negativen Punkten äußert sich Filor wie folgt: „Wenn die Bank eine höhere Finanzkraft von zwei Personen erwartet, kann sich das negativ auf die Kreditbedingungen auswirken. Zu zweit muss man unter Umständen mehr Kompromisse eingehen. Potentielle Käufer müssen sich gemeinsam überlegen, wo die Reise hingehen soll, sowohl mit der Immobilie als auch mit der Beziehung“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. 

Donnerstag, 13. August 2020

Wohnungen von Pollen befreien

Im Frühjahr und Sommer müssen Allergiker viel ertragen: Ein lästiger Pollenflug kann die Atmung beschweren. Verständlicherweise wollen Allergiker vor allem in ihren eigenen vier Wänden Ruhe haben. Um die Immobilie pollenfrei zu halten, sollte man sogenannte Pollenschutzgitter an Fenstern und Türen befestigen. So bleiben Wohnräume pollenfrei. Außerdem sollte man draußen getragene Kleidung und Schuhe niemals im Schlafzimmer aufbewahren, da Pollen daran haften bleiben können. Staubsauger mit Hepa-Filtern können Erleichterung schaffen, da diese auch feinste Staubpartikel beseitigen. 

Dienstag, 11. August 2020

ZIA kritisiert Mietenstopp

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) hat die derzeitigen Vorschläge des Deutschen Mieterbundes hinsichtlich eines landesweiten Mietenstopps massiv kritisiert. Der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft befürchtet, dass ein bundesweiter Mietenstopp Deutschland als Investitionsstandort schaden könnte, aber langfristig auch Mietern. Man befürchte, dass die Wohnungsknappheit ansteigen könnte und Modernisierungen sowie Instandhaltungen zum Stehen kommen könnten. „Hier ist auch die Wohnungspolitik gefragt, den Neubau weiter zu fördern. Mehr Investitionen hierzulande werden auch an Bedeutung gewinnen. Auch verfassungsrechtlich scheiden sich die Geister zum Thema Mietendeckel“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. 

Donnerstag, 6. August 2020

Thomas Filor über den Immobilienverkauf mit Maklerprovision

Immobilienexperte Filor erklärt, wann Makler Anspruch auf Provision haben. 

Magdeburg, 27.07.2020. „Makler muss man erfahrungsgemäß bezahlen. Das ist jedenfalls die Regel für vermietete Immobilien. Viele wissen jedoch nicht wer Maklerdienste übernehmen muss beim Kauf oder Verkauf der Immobilie. Hier ist es meist die Norm, dass man einen Makler beauftragt“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Maklerdienste sind provisionspflichtig. Hierzulande können Provisionen von bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises anfallen, wie der Verbraucherschutzverband "Wohnen im Eigentum"bestätigt. „Trotzdem basieren nicht alle Forderungen seitens des Maklers auf einer rechtlichen Grundlage. Ein Maklervertrag kann schriftlich oder mündlich, aber auch per E-Mail oder Telefon eingegangen werden. Dies setzt aber voraus, dass beide Parteien wissen, auf welche Summe sich der Provisionsanspruch beläuft“, erklärt Filor. 

Des Weiteren muss jeder Makler seine Kunden über deren Rechte aufklären, vor allem über das Widerspruchsrecht. „Innerhalb von 14 Tagen kann man normalerweise zurücktreten. Manchmal liegt der Teufel hier natürlich im Detail. Zeigt ein Interessent lediglich eine Reaktion auf eine Immobilienanzeige, so ist dies nicht vertraglich bindend. Sobald er aber ein Exposé zugeschickt bekommt, kann dies schon als vertraglich bindend gelten. Mehrere Makler gleichzeitig zu beauftragen ist prinzipiell kein Problem, allerdings raten Experten davon ab. Denn wird eine Immobilie mehrfach auf dem Markt angeboten und das sogar zu unterschiedlichen Preisen, kann dies schnell unprofessionell wirken. Mehrere Makler zu beauftragen, bedeutet meist Mehrarbeit“, erklärt Thomas Filor. Ein Maklervertrag sei zu jederzeit auflösbar. Nichtdestrotz gibt es laut Filor eine Mindestlaufzeit und eine automatische Verlängerung.

„Sollte der Makler aber nicht in der Lage sein, die Immobilie in einem gewissen Zeitraum zu veräußern, ist es ratsam, den Makler zu wechseln. Ein guter Makler klärt potentielle Käufer umfassend über die Immobilie auf und darf keine Aspekte der Immobilie beschönigen oder verfälschen. Falsche Angaben seitens des Maklers können dazu führen, dass dieser seinen Provisionsanspruch verliert. Bei Mängeln, die vorher nicht transparent besprochen wurden, droht sogar Schadensersatz“, fügt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend hinzu.

Dienstag, 4. August 2020

Eigenanspruch kann widerrufen werden

Kommt es zu einer Kündigung des Mieters wegen Eigenanspruch, ist dies oft ein großer Schock“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor. „Fordert der Vermieter Eigenbedarf ist ein Widerspruch nämlich nur seltenen Fällen möglich“. Ein Widerspruch ist aber möglich, wenn der Mieter alt oder krank ist, weil es sich dann um einen Härtefall handelt. „Mieter müssen schnell reagieren, da ein schriftlicher Widerspruch spätestens zwei Monate vor Ende der Kündigungsfrist beim Vermieter eingehen sollte“, so Filor. Zudem macht Filor auf die Option aufmerksam, sich von seinem örtlichen Mieterschutzverein beraten zu lassen.