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Donnerstag, 19. Dezember 2019

Thomas Filor: Stromanbieter wechseln

Auch im neuen Jahr sollen die Energiepreise weiter steigen. Thomas Filor gibt Tipps, wie man den Stromanbieter wechselt und in der Immobilie Geld spart.

Magdeburg, 06.12.2019. „Strom soll im kommenden Jahr wieder teuer werden. In den meisten Fällen ist es durchaus noch möglich, den Stromanbieter zu wechseln. Dies kann in der Immobilie viel Geld sparen. Schlussendlich liegt es im Ermessen des Netzbetreibers, ob die Strompreise 2020 steigen. Bei solchen Preiserhöhungen können Kunden von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. 

Viele Netzbetreiber haben laut Filor ihr Vorhaben bereits angekündigt, die Erhöhung der EEG-Umlage auf die Kunden abzuwälzen. Demnach beträgt die EEG-Umlage im kommenden Jahr auf 6,756 Cent pro Kilowattstunde, wie die die Verbraucherzentrale NRW bestätigt. Auch Verbraucherschützer melden sich hinsichtlich der Preiserhöhungen zu Wort und verdeutlichen die höhere finanzielle Belastung mit zwei Rechenbeispielen: Leute, die durchschnittlich 2500 Kilowattstunden Strom jährlich verbrauchen, würden zehn Euro mehr bezahlen. Hingegen wären es für eine Familie mit einem jährlichen Verbrauch von 4000 Kilowattstunden pro Jahr 17 Euro mehr pro Jahr. „Die jeweilige Erhöhung liegt beim Netzbetreiber, der das individuell entscheiden kann. Kunden haben aber ohnehin ein Sonderkündigungsrecht bei dieser Art von Preiserhöhungen“, erklärt Thomas Filor weiter und bezieht sich dabei auf ein kürzlich gefälltes Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 163/16).

Rechtlich gesehen müssen die Kunden in der Grundversorgung sechs Wochen vorher schriftlich per Brief oder E-Mail von der Preiserhöhung erfahren. „Vorsicht ist geboten bei Formulierung und Aufmachung des Schreibens. Manchmal ist es nicht klar ersichtlich, dass es sich um eine Preiserhöhung handelt. Für die Kündigung sollte man idealerweise die Kündigung per Einschreiben wählen. Abgesehen davon sollte man sich immer im Vorfeld über die Konditionen des jeweiligen Anbieters informieren, also vor allem über Laufzeit und Kündigungsfrist. Die Kündigung muss aber in jedem Fall den Netzanbieter erreichen, bevor die Preiserhöhung in Kraft tritt“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. 

Dienstag, 17. Dezember 2019

Zimmerpflanzen in der Immobilie

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg legt Pflanzenliebhabern nahe, ihre Pflanzen regelmäßig abzustauben: „Pflanzen geben jeder Immobilie das gewisse Etwas. Sie sehen nicht nur schön und dekorativ aus, sondern spenden uns auch wertvollen Sauerstoff. Doch damit die Pflanze atmen und wachsen kann, darf sie auch nicht durch eine dicke Staubschicht blockiert werden. Bei zu viel Staub kann sie Energiegewinnung der Pflanze um bis zu 35 Prozent reduziert sein. Dann nehmen die Pflanzen nur noch bedingt Sonnenlicht und Kohlendioxid auf. Dies ist wichtig für die Photosynthese, bei der Glucose hergestellt wird. Am besten wischt man seine Pflanzen in der Immobilie mit einem weichen Tuch ab“, so Thomas Filor. 

Donnerstag, 12. Dezember 2019

Jede zweite Nebenkostenabrechnung fehlerhaft

"Zum Jahreswechsel erhalten viele Mieter ihre Nebenkostenabrechnung. Laut Angaben des Mieterschutzbundes machen diese bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten aus“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Trotzdem bemängeln Experten seit Jahren, dass nahezu jede zweite Nebenkostenabrechnung falsch ist. In der Regel werden Mietern Kosten „aufs Auge gedrückt“, die eigentlich vom Vermieter zu tragen sind. Thomas Filor weist daher auf das Online Portal vermietsicher.de hin, wo Mieter wie Vermieter Antworten auf Fragen zu den Nebenkosten finden.

Dienstag, 10. Dezember 2019

Postbank-Studie vergleicht Mieten und Kaufpreise

In einer aktuellen Studie der Postbank werden die Mieten und die daraus abzuleitenden Wohnungspreise mit den realen Kaufpreisen verglichen. Dies soll die Entscheidung erleichtern, ob es in am jeweiligen Standort mehr Sinn macht, zu kaufen oder zu mieten. Liegt nämlich der Kaufpreis unterhalb des Wertes, der durch die Miete angenommen werden kann, sollte man die Immobilie kaufen. „Liegt der Kaufpreis deutlich darüber, sollte man die Immobilie lieber mieten“, so Thomas Filor. Kaufinteressenten müssten natürlich individuell kalkulieren, mit welcher Option sie am besten fahren. „Ein pauschales Kaufen oder Mieten gibt es nicht. Es kommt immer auf den Quadratmeterpreis und die Preisspanne an“, so Filor. 

Donnerstag, 5. Dezember 2019

Thomas Filor warnt vor gefälschten Immobilieninseraten

Leider sind gefälschte Immobilieninserate nichts Ungewöhnliches und viele Interessenten fallen Betrügern zum Opfer. Filor gibt Tipps, wie man sich schützen kann.

Magdeburg, 25.11.2019. In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit gefälschten Immobilieninseraten. „Leider sind gefälschte Immobilieninserate ein häufiges Phänomen. Viele Leute kennen die Situation: Man findet die Traumimmobilie online und das zu einem bezahlbaren Preis. Betrüger hoffen, dass Ahnungslose im Vorfeld Geld überweisen, beispielsweise, um die Immobilie zu reservieren“, erklärt Thomas Filor. „Es gab oft Fälle, in denen die inserierte Immobilie überhaupt nicht existiert und die Fotos gefälscht oder geklaut waren. Kriminelle machen sich die Wohnungsknappheit in den Ballungsräumen zu nutzen“, so Filor weiter.

„Leider werden auch Betrüger immer professioneller und es ist schwer, echte von gefälschten Inseraten zu unterscheiden, selbst als Profi. Viele Portale haben zwar ein Zwei-Stufen-System, aber leider tauchen doch immer wieder gefälschte Inserate auf trotz Algorithmus. In Zukunft dürften Anbieter aber vermehrt auf künstliche Intelligenz setzen, um dubiose und unseriöse Anbieter zu filtern“, führt Thomas Filor weiter aus. Damit könnte man laut Schätzungen bis zu 90 Prozent der versuchten Betrugsfälle verhindern, bevor diese überhaupt erstmals veröffentlicht werden.

Besondere Vorsicht sei laut Thomas Filor beim sogenannten „Vorkasse-Betrug“ geboten. „Verlangt jemand von Ihnen , eine Zahlung in Vorkasse zu leisten, ohne, dass sie die Wohnung jemals besichtigt oder den Eigentümer persönlich getroffen haben, lassen Sie bitte die Finger davon. Oft sind diese Immobilie auch wesentlich günstiger, als andere Immobilie am gleichen Standort. Da sollte man schon stutzig werden, das ist nämlich nur ein Köder. Oft nutzen die Vermieter als Ausrede, sie seien im Ausland und würden die Schlüssel aber nach Eingang der Kaution überbringen lasen. Oberste Skepsis ist geboten, bei unvollständige Angaben und missverständlichen Passagen und Fehlern in der Objektbeschreibung“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. Des Weiteren sollten immer Fotos vorhanden sein und die Kalt- und Warmmiete können niemals gleich hoch sein. „Bitte melden Sie Inserate, die ihnen kriminell erscheinen.“

Dienstag, 3. Dezember 2019

Thomas Filor: Familien können Zuschuss zur Immobilie bekommen

Ein Eigenheim ist der Traum vieler Familien. Doch manchmal braucht es einen Zuschuss, um den Zugang zum Immobilienmarkt zu erleichtern. 

Magdeburg, 20.11.2019. „Viele junge Familien würden sich gerne ihren Traum vom Eigenheim erfüllen, wissen aber nicht, wie. Eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen wird gerade in Zeiten der Niedrigzinsen ein immer greifbareres Szenario. Nichtsdestotrotz ist es für Familien mit geringem oder mittleren Einkommen nach wie vor schwer realisierbar“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. 

Hierzulande sei die Wohneigentumsquote laut Filor vergleichsweise gering. „Die Bundesregierung will daran arbeiten, dass mehr junge Familien sich den Traum vom Eigenheim ermöglichen können und setzt dafür auf staatliche Hilfe. Ein Zuschuss kann zum Beispiel das Baukindergeld sein. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Immobilie selbst genutzt wird. Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, den man nicht zurückzahlen muss“, erklärt Thomas Filor. 

Als Privatperson kann man das Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. „Die Zielgruppe für Baukindergeld sind Familien mit minderjährigen Kindern, aber auch Alleinerziehende. Pro minderjährigem Kind erhält man 1200 Euro jährlich. Die Dauer der Förderung beträgt zehn Jahre. Mit drei minderjährigen Kindern würde man insgesamt also 36000 Euro vom Staat erhalten“, schlüsselt Thomas Filor die Rechnung auf.

Im Vorfeld sollten Interessierte online prüfen, ob ihnen das Baukindergeld zusteht. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass man seinen Kaufvertrag zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 unterzeichnet hat oder zumindest die Baugenehmigung für die Immobilie erhalten hat. Dann können Familien bis spätestens 31. Dezember 2023 einen Antrag auf Baukindergeld stellen. „Untersagt ist es jedoch, den Antrag vor dem Einzug in die Immobilie zu stellen. Einmal eingezogen, müssen Familien den Antrag innerhalb von sechs Monaten ausfüllen und bei der KfW einreichen“, erklärt Thomas Filor. „Die KfW prüft das Durchschnittseinkommen, welches sich nach dem Brutto-Jahreseinkommen der Antragsteller richtet. Der Zuschuss kann auch enorm bei der Tilgung von Schulden helfen“, so Immobilienexperte Thomas Filor abschließend.