Warum das Abschließen
der Haustür in einem Mehrfamilienhaus verboten ist
„Eine abgeschlossene Haustür schützt selbstverständlich besser
vor potentiellen Einbrechern“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg.
Doch was viele nicht wissen: Es ist überhaupt nicht erlaubt, die Tür in
Mehrfamilienhäusern zu verriegeln. Frei nach dem Mott: „Wie man es macht, macht
man es falsch“ verhindert man durch diese vermeintlich gute Idee nämlich die
Fluchtwege im Notfall. Dementsprechend weist das Landgericht Frankfurt am Main darauf
hin, dass das abschließen von Haustüren von Mehrfamilienhäusern ausdrücklich
verboten ist:
„Eine
verschlossene Haustür behindert den Fluchtweg und kann die Bewohner in Gefahr
bringen, wenn sie den Schlüssel nicht gleich zur Hand haben“, ergänzt Thomas
Filor diese Entscheidung.
Des Weiteren betonte das Landgericht Frankfurt, dass der Schutz
von Leben und Gesundheit wichtiger sei, als das individuelle Sicherheitsbedürfnis
des einzelnen Bewohners. In dem verhandelten Fall hatte die
Wohnungseigentümergesellschaft beschlossen, die Haustür nachts zu festgelegten
Zeiten abzuschließen. Die Richter am Frankfurter Landgericht wiesen aber auf
die enorme Gefahr hin und kippten den Beschluss. Immobilienexperte Thomas Filor
begrüßt diese Entscheidung: „Wenn beispielweise ein Feuer ausbricht, sind die
Menschen panisch und vergessen eventuell, wo sie ihren Wohnungsschlüssel
gelassen haben. Das Risiko ist einfach zu hoch“, so Filor. Alternativ könne man
sich für den Einbau eines Panikschlosses entscheiden, welches sich von außen zwar
verschließen lässt, von innen jedoch ohne Schlüssel zu öffnen ist. Daher wird
es auch oft im Verlauf von Fluchtwegen eingesetzt. Geeignet ist es für ein- und zweiflügelige
Türen. Schließlich hält auch Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg diese
Art von Sicherheitsmaßnahme für sehr sinnvoll.
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