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Donnerstag, 18. Februar 2016

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Mieterhöhung verboten


Warum eine Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel nicht rechtens ist

„Viele Mieter befürchten eine Mieterhöhung im Falle eines Eigentümerwechsels“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. So ist es nicht unüblich, dass vermietete Immobilien, sowohl Häuser als auch Eigentumswohnungen, ihren Besitzer wechseln. „Viele Mieter sorgen sich dann, dass der der neue Besitzer die Preise erheblich anziehen wird“. Was viele Mieter aber nicht wissen: An ihren Rechten ändert sich nichts – denn das ist rechtlich überhaupt nicht erlaubt. Darauf macht der Mieterverein München aufmerksam. „Diejenigen Mieter, die in einem Haus oder einer Eigentumswohnung zur Miete wohnen brauchen sich also nicht sorgen, dass sich für sie durch einen Eigentümerwechsel spürbar etwas ändert“, so Thomas Filor weiter. 

Fakt ist nämlich, dass der neue Eigentümer alle Rechte und Pflichten des alten Eigentümers übernimmt und damit verantwortungsbewusst umzugehen hat. So ist auch weder die Festsetzung eines neuen Kündigungsrechts rechtens, noch muss ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden. „Die gängigen Kündigungsgründe, wie zum Beispiel Eigenbedarf, bleiben bestehen“, betont Thomas Filor aus Magdeburg.  Des Weiteren müssen gesetzliche Kündigungsfristen nach wie vor eingehalten werden, genauso wie Mieterhöhungen. „Für eine Mieterhöhung gelten auch für den neuen Vermieter die gleichen Voraussetzungen wie für den alten Vermieter. So kann beispielweise nach einer umfassenden Sanierung der Quadratmeterpreis angehoben werden“, fügt Immobilienexperte Thomas Filor hinzu. Schließlich ist es laut Mieterverein München auch wichtig zu wissen, dass Mieter ihre monatlichen Mietzahlungen nicht von sich aus ändern sollten, sondern der neue Eigentümer oder Vermieter die Miete erst fordern kann, wenn er seine Berechtigung nachgewiesen hat – dies kann durch einen Grundbuchauszug erfolgen. „Wer risikofrei seine Miete überweisen oder eine neue Einzugsermächtigung erstellen will, sollte das Geld erst an den neuen Vermieter zahlen, wenn der bisherige Vermieter die Mieter bereits informiert hat“, sagt Thomas Filor abschließend.

2 Kommentare:

  1. Familie Petermann23. Februar 2016 um 07:18

    Das ist mal eine wirklich wichtige Info. Danke dafür. Unser Haus wurde gerade verkauft und wir hatten schon Bedenken, dass der Käufer, der eigentlich sehr nett ist, jetzt die Miete erhöht.

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  2. Was kann man machen, wenn der neue Vermieter doch einfach die Miete erhöht? So bei uns passiert

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