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Mittwoch, 23. März 2016

Thomas Filor aus Magdeburg: Eine Klage gegen die Mietpreisbremse


Die umstrittene Mietpreisbremse vor Gericht

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht auf einen aktuellen Rechtsstreit aufmerksam: So hat eine Vermieterin aus Berlin vor dem Verwaltungsgericht eine Klage gegen die Mietpreisbremse eingereicht. Den Rücken stärkt ihr dabei sogar der Eigentümerverband Haus & Grund. „Wir halten die gesetzliche Regelung des Bundes zur Mietpreisbremse ebenso für rechtswidrig wie auch die in Berlin erfolgte Umsetzung. Wir begrüßen die nun anstehende gerichtliche Klärung und hoffen, dass diese insgesamt schädliche Regelung letztlich gekippt wird“, erklärte der Hauptgeschäftsführer Kai Warnecke.  

„Die Mietpreisbremse gibt es seit drei Monaten in Berlin“, weiß Thomas Filor. „Das Grundziel ist gut, Mieter sollen sich schließlich gegen unangemessene Mieterhöhungen wehren können. Aber auch wirklich nur, wenn sie unangemessen sind“, erklärt Filor. So argumentiert die Klägerseite, dass die Mietpreisbremse auf dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt kontraproduktiv wirke. „Nutznießer sind im Fall Berlin finanzstarke Wohnungssuchende, die sich mehr Wohnraum zu günstigeren Konditionen leisten könnten“, spekuliert Thomas Filor. „Desweiteren wird auch die Gentrifizierung angefeuert, da beliebte Stadtteile durch die Mietbegrenzung noch attraktiver werden“. Thomas Filor ist überzeugt, dass in jedem Fall die Wirtschaftlichkeit der Vermietung noch erkennbar sein muss – sonst hätte es zu viele Nachteile für Vermieter. Die Mietpreisbremse impliziert, dass die Mieten in neuen Verträgen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Ausgenommen sind Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen. „Der Erfolg der Mietpreisbremse ist schon lange umstritten und spaltet die Gemüter“, so Thomas Filor. Auch der Berliner Mieterverein stellte vergangene Woche fest, dass die Mietpreisbremse augenscheinlich ihre Wirkung verfehle und es tiefgreifenden Nachbesserungen bedarf. Schließlich werden derzeit auch immer mehr Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt.

2 Kommentare:

  1. Das ist doch immer die gleiche Geschichte: Der Staat tritt etwas los, es sind aber noch gar nicht die Voraussetzungen dafür geschaffen. Viele Gemeinden versuchen nun verzweifelt, die Vergleichsmieten zusammen zu bekommen. Woran soll man sich denn orientieren, wenn nichts richtig klar ist.

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  2. Interessant ist auch die Pressemeldung dazu:

    Haus & Grund unterstützt private Vermieterin

    Eine private Vermieterin hat gegen die Berliner Verordnung zur Umsetzung der Mietpreisbremse Klage eingereicht. Der Eigentümerverband Haus & Grund unterstützt diese Klage. „Wir halten die gesetzliche Regelung des Bundes zur Mietpreisbremse ebenso für rechtswidrig wie auch die in Berlin erfolgte Umsetzung. Wir begrüßen die nun anstehende gerichtliche Klärung und hoffen, dass diese insgesamt schädliche Regelung letztlich gekippt wird“, erläuterte Haus & Grund Hauptgeschäftsführer Kai Warnecke heute in Berlin.

    Nach Auffassung von Haus & Grund wirkt die Mietpreisbremse aus den folgenden Gründen dem Ziel entgegen, in angespannten Wohnungsmärkten für ausreichend Wohnraum zu fairen Preisen zu sorgen:

    Die Mietpreisbremse schützt nicht Mieter, sondern finanzstarke Wohnungssuchende, die sich künftig mehr Wohnraum zu geringeren Mieten leisten können.
    Beliebte Stadtteile werden durch die Mietbegrenzung noch attraktiver. Die Gentrifizierung wird beschleunigt.
    Mit der Mietpreisbremse kann die Wirtschaftlichkeit der Wohnraumvermietung nicht mehr sichergestellt werden. Private Vermieter werden sich vom Markt zurückziehen. Der Staat wird diese Lücke nicht schließen können.

    Hinweis: Die Klage wurde beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Sobald ein Aktenzeichen vorliegt, werden wir unter anderem per Twitter (https:/twitter.com/hausundgrund_de) darüber informieren.

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