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Donnerstag, 6. Februar 2020

Vermieterrecht des „eigenen Interesses“

Ein Kündigungsfall löste eine hitzige Diskussion im Netz aus: So musste eine 51-Jährige Frau aus einem kleinen Ort in Nordrhein-Westfalen ihre 91 Quadratmeter Wohnung für bis zu 10 Flüchtlinge räumen. Immobilienexperte Thomas Filor macht hierzu auf das Vermieterrecht des „eigenen Interesses“ aufmerksam. Dazu zählen Eigenbedarf, Pflichtverletzungen des Mieters sowie das Recht des Vermieters auf eine angemessene wirtschaftliche Verwertung des Objekts. Zudem heißt es, der Frau wurde bereits eine neue Wohnung angeboten. „Die Situation ist sehr schwierig und beide Seiten sind nachvollziehbar. Nichtsdestotrotz schürt eine solch öffentliche Debatte den Fremdenhass nur noch mehr, obwohl man eben das vermeiden will", so Filor. 


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