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Dienstag, 29. März 2022

Strafe bei fehlendem Energieausweis für die Immobilie

Eigentümern, die bei einer Vermietung keinen Energieausweis vorlegen können, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Bauherrenverbände und Verbraucherzentralen raten Eigentümern meist zum Bedarfsausweis. Die höheren Kosten lohnen sich aus Sicht der Interessenverbände, da dieser eine reelle Vergleichsgrundlage für potenzielle Mieter oder Käufer biete. Weiter wird argumentiert, dass der Bedarfsausweis auch genaue Vorschläge zur energetischen Sanierung des Hauses enthalte und somit für den Hausbesitzer zusätzlich nützlich sei. Dieser bekommt bei Vertragsschluss eine Kopie des Energieausweises ausgehändigt.

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