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Dienstag, 24. Mai 2022

Was Mieter- und Vermietersache ist

In den meisten Mietverträgen heißt es, Fenster seien Mietersache – dabei handelt es sich vor allem um Innenfenster. Mieterinnen und Mieter müssen Innenfenster demnach also spätestens zum Zeitpunkt ihres Auszuges instand setzen. Doch wie das Amtsgericht Hamburg entschied, ging es zu Lasten der Vermieterin, da diese die Kaution nicht zurückzahlen wollte. Durch die Mieter wurden keine Schönheitsreparaturen durchgeführt, da die Klausel besagt, dass „Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen“ verpflichtend sei. Somit sei die Formulierung nicht nur missverständlich, sondern der Außenbereich der Tür sei ohnehin nicht Mietersache (Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 15.05.2020 - 49 C 493/19)

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